Low Vision

"low-vision" . . . „ sehschwach"
Gemeint ist eine hochgradige Störung von Sehfunktionen.
Meist bezieht sich diese auf die Lesefähigkeit, die
Sehschärfe, das Gesichtsfeld oder die spektrale Empfindlichkeit der
Sinneszellen. Für das flüssige Lesen von Texten im Sinnzusammenhang sind
sowohl sensorische als auch intellektuelle Fähigkeiten erforderlich. Neben der
Sehschärfe dürfen hier im zentralen Gesichtsfeld keine Skotome ( inselförmige
Ausfälle ) vorhanden sein. Ansonsten „fehlen" im Text einzelne
Buchstaben.
Zwei wichtige Grenzwerte seinen genannt :
Für die Orientierung im Raum genügt ein Fernvisus von 0.1 ,
für das Lesen einer Tageszeitung gilt 0.3 als Grenzwert.
Es gibt Sehstörungen aufgrund sehr unterschiedlicher Ursachen
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angeboren z.B. Nystagmus
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unfallbedingt z.B. Glassplitterverletzung
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genetisch z.B. R. pigmentosa
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Augenkrankheit z.B. senile Maculopathie
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Begleitkrankheit z.B. Diabetes mellitus
Die Versorgung sehschwacher Menschen erfolgt mit optischen und
elektronischen Hilfsmitteln.
Die Untersuchung und Verordnung kann nur durch einen
Augenarzt erfolgen !
Die handwerkliche Herstellung von Sehhilfen in Brillenform
erfolgt durch einen spezialisierten Augenoptiker.
Eine Beschaffung, Aufstellung und Wartung optischer und optoelektronischer
Geräte erfolgt durch die hochspezialisierte Abteilung für vergrößernde
Sehhilfen im
INSTITUT FÜR MEDIZINISCHE OPTIK .
Am Anfang einer jeder Anpassung und Verordnung von
Hilfsmitteln steht die Untersuchung durch den Augenarzt :
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allgemeine Anamnese z.B. Diabetes mellitus, Gefäßerkrankungen,
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spezielle Anamnese zur Vorgeschichte der Augenerkrankung
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Prüfung des Fernvisus mit Vollkorrektur
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mikroskopische Untersuchung aller Augenabschnitte
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Glaucomausschluß
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Refraktometrie in Cycloplegie
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Prüfung des Nahvisus mit altersentsprechender
Addition
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Prüfung der Lesefähigkeit mit altersentsprechender Addition
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Prüfung der Lesefähigkeit mit erhöhter Nahkorrektur
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Prüfung des 60° Gesichtsfeldes
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Prüfung des zentralen Gesichtsfeldes +/- 6° mit feiner Auflösung
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Prüfung des orthoptischen Status
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Prüfung des Farbsinns ( rot-grün und blau-gelb )
Nach Diagnosestellung und Vorauswahl des Hilfsmittels durch
den Augenarzt sollte die Motivation des Patienten geprüft werden.
Die Wirtschaftlichkeit darf dabei nicht unbeachtet bleiben.
Als technische Kriterien sind bei der Vorauswahl von
Bedeutung :
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Verwendungszweck
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erforderliches Sehfeld mit der Sehhilfe
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Vergrößerungsbedarf
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Arbeitsabstand
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Schärfentiefe
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spektrale Anforderung ( Kantenfilter, Polfilter, UV-Filter, Bandfilter )
Bauarten