Nachtsicht

Night Vision für den jagdlichen Ansitz
auf Fuchs, Dachs, Sauen
Bezüglich des Besitzes und
der Benutzung sind die nationalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Infrarot- Leuchtquellen sind bei der Jagd in Deutschland nicht zulässig.
Für den Export aus Deutschland sind die schweizer / deutschen / niederländischen
Bestimmungen sowie die ITAR der USA/Canada zu beachten.
Nachtzielgeräte dürfen in Deutschland nicht mit
einem Restlichtverstärker ausgerüstet sein, d.h. sie dürfen sich nicht
mit einfachen Mittel in einen betriebsbereiten Zustand bringen lassen.
Für die Verwendung außerhalb deutschen Territoriums gelten ausschließlich die
Bestimmungen des Gastlandes.
Umbauten , Montagen für Schußwaffen, Einbauten dürfen nicht in Deutschland
vorgenommen werden.
Der Besitz eines betriebsbereiten Zielfernrohres mit Restlichtverstärker
ist in Deutschland verboten.
Gesetzliche Bestimmungen für Deutschland
Bundeswaffengesetz
§ 37
Es ist verboten, folgende Gegenstände herzustellen, zu bearbeiten,
instandzusetzen, zu erwerben, zu vertreiben, anderen zu überlassen, einzuführen,
sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen oder sonst die tatsächliche
Gewalt über sie auszuüben.
§ 37, 2 + 3
Vorrichtungen, die zum Anleuchten oder Anstrahlen des Zieles dienen und für
Schußwaffen bestimmt sind, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine
elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind.
Bundesjagdgesetz
§ 19, 5a
Künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten
des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische
Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind... beim Fang oder
Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen.
Wir liefern betriebsbereite
Zielfernrohre mit Nachtsichteinrichtung nicht in den Geltungsbereich des
deutsches Gesetzes. Es ist zu beachten, daß auch der Transfer eines solchen
betriebsbereiten Gerätes über deutsches Staatsgebiet nicht erlaubt ist.