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AGB-Contactlinsen
Hinweise und Bedingungen für Leistungen des Contactlinsenlabors ( Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Contactlinsen-Labor )
Contactlinsen – Versorgung Der Krankenkasse wird der Zuschuß zur Contactlinsen-Anpassung nur Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus Material-Lieferung ein- Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Zuschüsse in Form von Die augenärztliche Begutachtung und Abnahme des Hilfsmittels und Verordung gemäß SGB V erfolgt nach Beendigung der erfolgreichenAnpassung. Dabei müssen insbesondere folgende Parameter positv erfüllt sein : Sehschärfe, Paßform, Gewebeverträglichkeit, Tränenfilm ( Basis- Sekretion ), Tragekomfort, Alltagstauglichkeit, Handhabung, Pflege. Nach einer 1 – 2 wöchigen Tragezeit können diese o.a. Parameter Rücknahme der Contactlinsen. MATERIALTYP:
Die Rücknahmegebühr pro Contactlinse beträgt DM 80,-- . Eine Hinweis für Selbstzahler :
Eine Überschreitung der im Kostenantrag ( Festpreis ) genannten Bei Aufschlüsselung der Rechnung in
Einzelpositionen gem. GOÄ Für die genannten Ziffern wird dem o.g. Faktor zugestimmt. Es gilt die beigefügte Preisliste. Das Anpaßhonorar wird auch bei Bei Nichtabholung der bestellten Linsen oder Rückgabe werden die
Erstattungsvoraussetzungen für die gesetzlichen Krankenkassen
B. Medzinische Indikation zur Anpassung w e i c h e r Contactlinsen
optische vT-Linsen therapeutische vT-Linsen 59.4 Austauschsysteme bei erheblichen Verunreinigungen ÷ x 10 (-11) n. FATT bei 35 °C |